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WANN können wir weiterhelfen?

 

Wenn sorgeberechtigte Mütter und Väter für ihre Kinder Unterstützung bei der Erziehung wünschen, oder mit der Aufgabe nicht mehr zurecht kommen, können sie sich an das zuständige Jugendamt wenden und dort einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE) stellen.

 

Der Anstoß kann auch vom Kind oder Jugendlichen ausgehen. Das Jugendamt prüft diesen Anspruch. Hält das Jugendamt unser Hilfeangebot für geeignet, wird ein gemeinsames Erstgespräch vereinbart. In dem Erstgespräch/Hilfeplangespräch werden gemeinsam mit allen Beteiligten Ziele für die Maßnahme vereinbart.

 

Die ambulanten Hilfen werden über das Jugendamt vermittelt und sind für die Familien kostenfrei.